Untersuchung von Gehörschutzstöpseln am Kunstkopf als Vergleichsverfahren im Rahmen von Modul C2-Überwachungen (online)
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Abstract:
Die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ordnet Gehörschutz als PSA der Kategorie III (Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können) ein. Dadurch sind jährliche Überprüfungen der Produkte in Form einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen (Modul C2) oder einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D) vorgeschrieben. Eine Überwachung nach Modul C2 beinhaltet physikalische und akustische Teilprüfungen der ursprünglichen Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle für Gehörschutz, wie z. B. dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Dies geschieht, um die Einheitlichkeit der Fertigung und die Konformität der PSA mit der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster und mit den geltenden grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen zu prüfen.Hier wird der Teilaspekt der akustischen Prüfung, im Rahmen von Modul C2-Überwachungen, aufgegriffen. Bei Kapselgehörschützern und Helm-Kapsel-Kombinationen wird die akustische Überprüfung als Relativmessung (mit und ohne Gehörschutz) an einem Kunstkopf durchgeführt. Bei Gehörschutzstöpseln hingegen werden diese Überwachungen noch immer mit Probandenmessungen absolviert. Der Zeitaufwand durch ein stellvertretendes Messverfahren am Kunstkopf ließe sich erheblich reduzieren. Die Messung von Gehörschutzstöpseln am Kunstkopf wird bisher nicht eingesetzt, da diese Methode noch nicht etabliert ist. Insbesondere ist die Messunsicherheit (Wiederholpräzision, Vergleichspräzision) nicht ausreichend quantitativ bekannt.