Der Schutz vor Schienenverkehrslärm gehört zu den Kernelementen einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik. Durch die Umrüstung der Güterwagen von lauten Bremssohlen aus Grauguss auf leisere Verbundstoffbremssohlen wurde der Schienenverkehrslärm – ausgehend vom Jahr 2008 – halbiert. Seit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 greift das Schienenlärmschutzgesetz und verbietet den Betrieb lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz.Der Vortrag stellt die Ziele der neuen Bundesregierung in der 20. Wahlperiode und aktuelle Entwicklungen zum Lärmschutz an der Schiene vor. Viele bewährte Programme laufen weiter und neue werden entwickelt, um die nächste und ebenso ehrgeizige Zielmarke meistern zu können: das Lärmsanierungsziel 2030. Bis dahin soll die Zahl der von Schienenlärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Vergleich zum heutigen Niveau (Stand 2020) um die Hälfte verringert werden. Dies entspricht einer Entlastung von weiteren über 800.000 Menschen. Primär geht es darum, den akut von Schienenlärm Betroffenen so wirksam wie möglich zu helfen. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm, mit dem seit 1999 systematisch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen des Bundes durchgeführt werden, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag und hat seine Wirksamkeit in der Vergangenheit unter Beweis gestellt. Seit 2015 wurden die Auslösewerte um insgesamt 11 dB (A) abgesenkt, zuletzt mit Haushaltsgesetz 2021 und Wirksamkeit zum 01.01.2022. Dadurch erhalten mehr Anwohnerinnen und Anwohner an Bestandsstrecken besseren Lärmschutz.