Gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) von 2007 wurde dem Deutschen Bundestag von der Bundesregierung im Jahre 2017 Bericht über die Wirkung dieses Gesetzes erstattet. Hierbei sollte insbesondere erörtert werden, ob das FluLärmG noch dem Stand der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik entspricht, ob es die gesetzten Ziele - eine deutliche Verbesserung des Fluglärmschutzes - erreicht hat und wie es sich im praktischen Vollzug bewährt hat. Auch wenn nach diesem Bericht politisch noch nicht entschieden wurde, inwiefern das FluLärmG erneut novelliert werden solle, so hat das Umweltbundesamt (UBA) einige Aktivitäten insbes. Forschungsvorhaben in die Wege geleitet, um eine etwaige Novellierung vorzubereiten. Ergänzend zum Fluglärmbericht des UBA von 2017 (aufbauend auf dem diesbezüglichen Forschungsvorhaben) hat das UBA vor allem ein Vorhaben zur Fortentwicklung der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) für zivile sowie eines bezüglich militärischer Luftfahrzeuge konzipiert und vergeben. Nach Abschluss des ersten diesbezüglichen Vorhabens sind nun Vergleichsberechnung eines Datenerfassungssystem (DES) nach aktueller AzB sowie auf der nach diesem Vorhaben erarbeiteten Gruppierungsstruktur und Datenbasis („AzB21“) beauftragt worden. In diesem Vortrag wird über den Sachstand dieser Vorhaben berichtet.