Die Nutzung von Radardaten zum Zwecke der Fluggeräuschberechnung ist etabliert – gleichwohl nicht standardisiert. Radardaten liefern die hierfür erforderliche dreidimensionale Trajektorie des Luftfahrzeugs als Funktion der Zeit und als redundante Information die Geschwindigkeit. Je nach Ursprung sind die „Rohdaten“ zunächst aufzubereiten, das umfasst die Extrapolation fehlender Flugbahnsegmente zur Landebahn, die Glättung von Ausreißern sowie die Geschwindigkeitsmodellierung in Bodennähe. Entsprechend den Randbedingungen der zu verwendenden Berechnungsmethode werden Stützpunkte generiert, die die Flugspur nachbilden. Da sich die lärmrelevante Schubsetzung nur indirekt und ungenau aus Radardaten ableiten lässt, müssen Flugspurdaten zur Ermittlung der Geräuschemission mit Leistungsdaten bestehender Flugprofile kombiniert werden. Es ist dem Anwender überlassen, ob neben den Flugwegkoordinaten auch Flughöhe und Geschwindigkeit aus Radardaten oder dem Flugprofil herangezogen werden. Hinsichtlich der Genauigkeit bei der Berechnung zeitbasierter Pegel ist die Messanlageneinstellung nach DIN45643 von Bedeutung. Abhängig von der Höhe des Schwellenpegels und der zu überschreitenden Mindestdifferenz von Maximal- und Schwellenpegel werden bestimmte Fluglärmereignisse nicht erkannt oder nur unvollständig erfasst. Dies wirkt sich auf den Dauerschallpegel aus – im letzten Fall durch eine Unterbewertung des Schalldruckexpositionspegels. In diesem Beitrag sollen die Auswirkungen der Wahl der Flugprofilparameter analysiert und der Einfluss der Messanlageneinstellung auf Pegelgrößen dargestellt werden sowie die Berücksichtigung dessen in verschiedenen softwaretechnische Realisierungen.